Eine Photovoltaikanlage auf dem Hausdach zu installieren, hat für die Hauseigentümer natürlich neben der Umweltfreundlichkeit viele andere Vorteile. Mittlerweile kann auf viele Möglichkeiten, finanzielle Förderungen zu erhalten, zurückgegriffen werden.
Förderung durch die KfW-Bank
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt mit dem Programm „Erneuerbare Energien – Standard 274“ eine spezielle Kreditförderung für Photovoltaikanlagen bereit. Diese Kredite können Hausbesitzer zur zinsgünstigen Finanzierung der Anschaffungs- und Installationskosten nutzen, sofern der Solarstrom später ins öffentliche Netz eingespeist wird. Die günstigen Konditionen der Förderkredite beinhalten Laufzeiten von bis zu 20 Jahren, sind aber abhängig von der Bonität des Antragstellers, die von der kreditgebenden Hausbank ermittelt wird. Weitere Informationen zur KfW-Bank Förderung finden Sie hier!
Regionale Förderungsmöglichkeiten
Für die Installation von Photovoltaikanlagen halten einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Saarland , Gemeinden und Städte Förderungen im Rahmen der Investitionszulagen bereit. Die Erzeugung von Solarstrom wird auch in der oberbayrischen Stadt Burghausen und der Stadt Prenzlau regional unterstützt. In welchen anderen Städten und Gemeinden ein regionales Förderprogramm in Anspruch genommen werden kann, erfahren Sie mit einem Blick in die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
Einspeisevergütung entsprechend dem EEG
Grundsätzlich können Hauseigentümer, den nicht selbst genutzten, erzeugten Strom aus der Photovoltaik-Anlage ins öffentliche Netz einspeisen und erhalten dafür entsprechend dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine Vergütung. Die Höhe der Vergütung ist von vielen Faktoren abhängig. Die gültige Einspeisevergütung wird auf das Jahr der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage sowie die folgenden zwanzig Jahre garantiert und vom Netzbetreiber ausgezahlt.
Zuschüsse der örtlichen Energieversorger
Auch Energieversorgungsunternehmen unterstützen Hausbesitzer mit unterschiedlichen Förderungsarten. Einige Stadtwerke gewähren einen einmaligen Zuschuss für ihre Kunden, andere zahlen einen Aufschlag auf die staatliche Vergütung für die Einspeisung ins Netz. Häufig sind die Förderungen allerdings an weitere Bedingungen geknüpft, die von Energieversorger zu Energieversorger variieren.
Steuerliche Vorteile einer Photovoltaikanlage
Durch die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage und die Einspeisung von erzeugtem Strom ins öffentliche Netz werden private Hausbesitzer steuerlich gesehen zum Unternehmer und können die Anschaffungskosten, Wartungskosten, Reparaturkosten und laufende Kosten wie Versicherungsprämien steuerlich geltend machen. Natürlich müssen im Gegenzug Einkünfte aus der Einspeisung sowie der Eigenbedarf an Strom entsprechend verbucht werden.
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